TRVB S 111 – Rauchabzuganlagen für Stiegenhäuser

Diese TRVB beschreibt jene „klassischen“ Abzuganlagen, welche in Stiegenhäusern eingebaut sind. Diese bestehen im Normalfall aus der (oder mehreren) Abzugklappe(n) an der höchsten Stelle im Stiegenhaus, dem elektrischen Antriebsmotor, 2 Auslöseeinheiten ( Druckknopfmelder, Rauchmelder ) sowie der batteriegepufferten Zentraleneinheit.

Prüffristen:

  • Rauchabzuganlagen für Stiegenhäusern: jährliche Wartung gemäß TRVB S 111 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Es sind die Herstellervorschriften zu beachten.
    Eigenkontrolle/Funktionskontrolle alle 3 Monate durch eine betraute Person oder BSB.
    Führung eines Kontrollbuches.