Tragbare Feuerlöscher fallen unter die Druckgeräteverordnung ( DGVO ) sowie die Arbeitsstättenverordnung (AstV) §§ 13 und 42. Sie sind alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu überprüfen. Die Überprüfung ist nach ÖNORM F 1053 durchzuführen.

Alle unsere Prüfer sind gem. ON 1053 zertifiziert und sind berechtigt an den geprüften Feuerlöschern die Pentagrammplakette anzubringen. Das ist für den Kunden die Garantie, dass mit höchster Sorgfalt und nach den Herstellerrichtlinien geprüft wird.