Notbeleuchtungsanlagen sollen auch bei Stromausfall das sichere Verlassen von Gebäuden ermöglichen. Daher sind Akkus/Batterien verbaut. Man unterscheidet in Einzelbatterieleuchten, Gruppenbatterieanlagen und Zentralbatterieanlagen.

Notbeleuchtungsanlagen müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden (TRVB 102, ETG §3 Abs.1,2 (Elektrotechnikgesetzt), für Betriebe gilt zusätzlich das Arbeitsstättengesetz (§13 AStG)).

Werden diese Wartungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet und Gefährdungen von Menschen sind die Folge.

Wir führen die Überprüfung für sämtliche Notbeleuchtungen durch:

  • Überprüfung auf Beschädigung, Befestigung und Verschmutzung
  • im Bedarfsfall Reinigung
  • Testlauf mind. 1 Stunde ( je nach Akkutype )
  • Erneuern von defekten Leuchtmitteln
  • Erstellung eines Protokolls