Eine Druckbelüftungsanlage wird in Stiegenhäuser eingebaut und bewirkt durch das Einblasen von Frischluft und dem damit höheren Luftdruck, dass Rauchgase nicht in das Stiegenhaus gelangen können.
Durch den höheren Luftdruck im Stiegenhaus werden die Rauchgase in die Brandwohnung zurück gedrückt und damit bleibt der Fluchtweg weitgehend rauchfrei.

Die DBA bestehen im allgemeinen aus folgenden Komponenten:

  • Druckventilator
  • Überströmöffnungen
  • Druckentlastung/Druckregelung
  • Branderkennung (Rauchmelder oder über BMZ)
  • Handauslösetaster
  • Schaltschrank mit Kontrollanzeigen
  • Alarmgeber (Sirene, Hupe…)

Die Errichtung ist von Fachbetrieben durchzuführen. Die Abnahme erfolgt durch eine akkreditierte Prüfstelle – kein Ziviltechniker. Eine Revision der DBA ist alle 2 Jahre durchzuführen.

Für die Betreuung und die vorgeschriebene monatliche Funktionskontrolle ist ein Brandschutzbeauftragter einzusetzen! Dieser BSB muss nicht nur über einen gültigen Brandschutzpass verfügen, sondern auch das Themenseminar „Druckbelüftungsanlagen“ darin eingetragen haben!

Selbstverständlich übernehmen unsere ausgebildeten Brandschutzbeauftragen gerne auch die Betreuung Ihrer Anlagen.