Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind wichtige Elemente des vorbeugenden Brandschutzes und müssen daher entsprechend den jeweiligen Vorschriften geplant, ausgeführt und jährlich gewartet und geprüft werden.

Mit diesen Anlagen sollen einerseits die Fluchtwege rauchfrei gehalten und andererseits die Hitze der Brandgase abgeführt werden, bevor diese Schäden an der Bau-Substanz hervorrufen.  


Bei elektrischen Anlagen müssen die Akkus spätestens alle vier Jahre getauscht werden.
Es gibt elektrische und pneumatische Systeme, wobei bei den elektrischen die Abzugsöffnungen mittels Spindel- oder Kettentriebmotoren bewegt werden. Akkus sorgen für die Funktion auch bei einem Stromausfall.

Bei den pneumatischen Anlagen können solche mit Druckluftversorgung (diese können auch für Lüftungszwecke verwendet werden) und jene mit Auslösepatronen eingesetzt werden. Letztere können mit mechanisch-temperaturabhängigen Auslöseeinrichtungen oder einer elektrischen Fernauslösung angesteuert werden.

Rauch- und Wärmeabzuganlagen: jährliche Wartung gemäß TRVB S 125 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Eigenkontrolle: Monatlich Kontrolle der Notstromversorgung. Vierteljährlich Funktionsprobe.
Führung eines Kontrollbuches