Die wichtigsten Überprüfungstermine und -fristen für brandschutztechnische Einrichtungen:
Sämtliche Sicherheitseinrichtungen sind gesetzlich einer periodischen Überprüfungen zu unterziehen. Die Überprüfungsfristen sind in verschiedenen EN und ÖNORMEN sowie in verschiedenen Richtlinien geregelt. Hier ist ein Auszug aus den am meisten vorkommenden Einrichtungen im vorbeugenden Brandschutz mit den normativen Hinweis.
Folgende Überprüfungstermine sind einzuhalten und laufend zu kontrollieren:
- Tragbare Feuerlöscher: alle 2 Jahre gem. ÖNORM F 1053 und EN-2 durch einen befugten Sachkundigen.
In der TRVB F 124 sind genaue Auflistungen zu finden, wo, welche und wie viele Feuerlöscher bereitgehalten werden müssen.<//span> - Steigleitungen trocken: jährlich periodische Überprüfung gemäß Pkt. 7.2 der TRVB F 128; alle 4 Jahre periodische Dichtheitsprüfung von einer hierzu befugten Stelle.
- Steigleitungen nass: jährlich periodische Überprüfung gemäß Pkt. 8.2 der TRVB F 128; alle 4 Jahre Überprüfung von einer hierzu befugten Stelle.
- Wandhydranten mit Schlauchhaspel: jährliche Überprüfung gemäß
ÖNORM EN 671-3:2000, bzw. Pkt. 8.2 der TRVB F 128; alle 4 (5) Jahre Überprüfung von einer hierzu befugten Stelle (Fachfirma). - Blitzschutzanlagen: alle 5 Jahre und nach jedem Blitzschlag durch befugten Fachkundigen gemäß ÖVE-E 49 (ÖN EN 61024)
- Rauch- und Wärmeabzuganlagen: jährliche Wartung gemäß TRVB S 125 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Eigenkontrolle: Monatlich Kontrolle der Notstromversorgung. Vierteljährlich Funktionsprobe.
Führung eines Kontrollbuches - Rauchabzuganlagen für Stiegenhäusern: 2-jährliche Wartung gemäß TRVB S 111 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Jedoch sind die Herstellervorschriften zu beachten, welche alle eine jährliche Wartung vorschreiben!
Eigenkontrolle/Funktionskontrolle alle 3 Monate durch eine betraute Person oder BSB.
Führung eines Kontrollbuches. - Brandmeldeanlagen: jährliche Wartung gemäß ÖNORM F 3070 durch einen befugten Fachkundigen. Alle 2 Jahre Revision durch eine hierfür staatlich akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle. Führen eines Brandschutzbuches
- Brandfallsteuerungen: jährliche Wartung gemäß TRVB S 151 durch einen befugten Fachkundigen (Fachfirma). Alle 2 Jahre Revision durch eine hierfür staatlich akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle.
- Feststellanlagen für Brandschutz- u. Rauchabschlüsse: monatliche Überprüfung gemäß Pkt. 5.2 der TRVB B 148 durch eine hierfür ausgebildete Person (z.B. BSB)
- Fluchtwegorientierungsbeleuchtung gemäß TRVB E 102: Monatliche Funktionskontrolle und jährliche Überprüfung durch einen hierfür befugten Fachkundigen (Fachfirma).
- Sicherheitsbeleuchtung: Monatliche Funktionskontrolle und jährliche Überprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 8002 durch einen hierfür befugten Fachkundigen (Fachfirma).